Wenn ihr kirchlich heiraten wollt

Termin und Traugespräch

Sobald ihr eure kirchliche Trauung plant, solltet ihr euch mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin eures Seelsorgebezirks in Verbindung sezten, um den ins Auge gefassten Termin abzustimmen. Ein Traugespräch, in dem der Traugottesdienst ausführlich besprochen wird, wird kurz vor dem Tag der Trauung stattfinden. Für dieses Gespräch benötigt ihr das Famililenbuch mit der Heiratsurkunde (für religiöse Zwecke). Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass einer der beiden Mitglied der evangelischen Kirche ist. Ist “die andere Hälfte” katholisch, kann in unserer Kirche eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Priesters vollzogen werden. Dies wird auch als “ökumenische Trauung” bezeichnet.

Trauspruch

Im Gottesdienst wird dem Hochzeitspaar ein Trauspruch zugesprochen. Dies ist ein Bibelvers, der die Eheleute auf ihrem gemeinsamen Weg begleiten soll. Das Brautpaar kann diesen Vers selbst auswählen. Die Internetseite www.trauspruch.de kann dabei eine Hilfe sein. Oder man bittet den Pfarrer oder die Pfarrerin, den Trauspruch auszusuchen. Eine Hilfe für die Vorbereitung ist die Broschüre der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau. Auf der Webiste unserer Landeskirche findet ihr weitere Informationen und Links zum Thema.

Mitgestaltung des Traugottesdienstes

Im Traugespräch könnt ihr Wünsche für den Traugottesdienst äußern. Es wird vereinbart, ob ihr den Segen kniend empfangen möchten und ob ihr Ringe tauschen werdet. Ihr könnt Vorschläge für Lieder und Bibeltexte machen sowie eure Anliegen für Gebete nennen. Zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer werdet ihr die Traufragen bzw. das Trauversprechen festlegen. Es ist möglich, dass Verwandte oder Freunde den Gottesdienst mit Lesungen, Gebeten oder musikalisch mitgestalten.

Einzug in die Kirche

Auch die Frage des Einzugs in die Kirche werdet ihr im Traugespräch klären. Dass die Braut vom Vater in die Kirche zum Bräutigam geführt wird, wird uns immer wieder in Film und Fernsehen gezeigt. Dies entspricht jedoch nicht dem evangelischen Trauverständnis, sondern bezieht sich auf das altdeutsche Eherecht, demzufolge die Eheschließung ein Kaufvertrag war, der die Vormundschaft über die Frau zum Gegenstand hat und zwischen dem Mann und dem Vater bzw. Vormund geschlossen wird.

Die Frau gilt nach diesem alten Rechtsverständnis als unmündig und als Vertragsgegenstand, also als Besitz eines Mannes, der in diesem Ritus einem anderen symbolisch übergeben wird. Deshalb bitten wir euch, euch gut zu überlegen, ob ihr das wollt. Mit eurer Einwilligung zur Ehe bringt ihr ja zum Ausdruck, dass ihr euch als gleichberechtigt und einander ebenbürtig empfinden, und dass ihr eure Entscheidung in eigener und eigenständiger Verantwortung getroffen haben.

Blumenschmuck

Es besteht die Möglichkeit, unsere Stadtkirche nach eigenen Vorstellungen mit Blumenschmuck zu dekorieren. Es muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass die Dekoration nach dem Traugottesdienst wieder komplett entfernt wird. Gleiches gilt für das Streuen von Blumen, insbesondere innerhalb der Kirche.

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